Wie funktioniert ein Bonded Warehouse?
Die Ware wird in das Zolllagerverfahren übergeführt und bleibt Nicht-Unionsware. Zoll und Einfuhrumsatzsteuer werden grundsätzlich erst relevant, wenn sie zum freien Verkehr überlassen wird. Bei Wiederausfuhr können diese Einfuhrabgaben vermieden werden, sofern das Verfahren ordnungsgemäß beendet wird.
| Lagertyp | Nutzung | Verantwortung |
|---|---|---|
| öffentlich Typ I | für verschiedene Verfahrensinhaber | Bewilligungs- und Verfahrensinhaber |
| öffentlich Typ II | für verschiedene Verfahrensinhaber | vor allem Verfahrensinhaber |
| öffentlich Typ III | von Zollbehörde betrieben | Zollbehörde nach Regelung |
| privates Zolllager | für Waren des Bewilligungsinhabers im Verfahren | Bewilligungsinhaber |
Vorteile
- Liquidität durch Aufschub von Einfuhrabgaben
- Lagerung bis zur Absatz- oder Verwendungsentscheidung
- Wiederausfuhr ohne Überlassung zum freien Verkehr
- Kombination mit weiteren Zollverfahren nach Bewilligung
Pflichten
Erforderlich sind Bewilligung, geeignete Aufzeichnungen, eindeutige Bestände, Nämlichkeit und zollamtlicher Zugriff. Zugänge, Umlagerungen, Behandlungen und Verfahrensbeendigungen müssen korrekt dokumentiert werden. Bestandsdifferenzen können eine Zollschuld auslösen.
Abgrenzung
Vorübergehende Verwahrung ist keine beliebig lange Lagerlösung und folgt eigenen Fristen. Ein Steuerlager betrifft insbesondere Verbrauchsteuern und ist nicht automatisch ein Zolllager. Ein normales Lager wird erst durch die zollrechtliche Bewilligung zum Bonded Warehouse.
Häufige Fragen
Darf Unionsware im Zolllager liegen?
Eine gemeinsame Lagerung kann unter Voraussetzungen zugelassen sein, wenn Status und Überwachung gewährleistet bleiben.
Wie lange darf Ware lagern?
Im Zolllagerverfahren gibt es grundsätzlich keine allgemeine Höchstlagerdauer; Bewilligung und besondere Warenregeln können Grenzen setzen.
Ist Verarbeitung erlaubt?
Übliche Behandlungen können zugelassen sein. Herstellung oder weitergehende Verarbeitung benötigt ein passendes anderes Verfahren.
Quelle: EU-Kommission/Zoll – Leitfaden besondere Verfahren. Fachlicher Prüfstand: 11.08.2026.