Wo erfolgen Lieferung und Gefahrenübergang?
Bei DAP fallen Bestimmungsort, Lieferung und Gefahrenübergang zusammen. Der Punkt kann ein Werk, Lager, Terminal oder eine andere erreichbare Stelle sein. Eine bloße Ortsangabe ist oft zu ungenau: Zufahrt, Rampe oder Tor sollten im Kaufvertrag bezeichnet werden.
| Aufgabe | Verkäufer | Käufer |
|---|---|---|
| Verpackung und Ausfuhr | ja | – |
| Transport bis zum benannten Ort | Kosten und Risiko | – |
| Entladung | nur bei abweichender Vereinbarung | grundsätzlich ja |
| Einfuhrabfertigung | – | ja |
| Einfuhrabgaben | – | ja |
| Transportversicherung | keine Pflicht, aber eigenes Risiko | – |
Beispiel
„DAP Werk 2, Tor 4, Leipzig, Incoterms® 2020“: Der Verkäufer organisiert den Transport bis Tor 4 und trägt das Risiko bis zur entladebereiten Bereitstellung. Der Käufer übernimmt die Entladung und – bei einer Einfuhr – Zollanmeldung sowie Abgaben.
DAP, DPU oder DDP?
Bei DPU muss der Verkäufer zusätzlich entladen. Bei DDP übernimmt er außerdem die Einfuhrabfertigung und grundsätzlich die Einfuhrabgaben. DAP eignet sich, wenn der Käufer im Bestimmungsland importieren kann und die Entladung steuern soll.
Häufige Fehler
- Bestimmungsort nicht punktgenau benennen
- Entladung automatisch dem Verkäufer zuordnen
- Importpflichten des Käufers übersehen
- Incoterm mit Zahlungsziel oder Eigentumsübergang verwechseln
- Jahrgang „Incoterms® 2020“ im Vertrag weglassen
Häufige Fragen
Gilt DAP für alle Verkehrsträger?
Ja. DAP kann auch für multimodale Transporte genutzt werden.
Ist eine Versicherung vorgeschrieben?
Nein. Weil der Verkäufer das Risiko bis zum Ziel trägt, sollte er seinen eigenen Deckungsbedarf prüfen.
Wer zahlt Warte- oder Entladekosten?
Incoterms regeln nicht jedes Nebenkostenproblem. Frachtvertrag, Kaufvertrag und lokale Abläufe müssen dazu passen.
Quelle: ICC Academy – DAP oder DDP?. Fachlicher Prüfstand: 11.08.2026.