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Gefahrengutkennzeichnung: Definition und Beispiele

Die Gefahrgutkennzeichnung am LKW macht besondere Transportgefahren für Kontrolle, Umschlag und Einsatzkräfte sichtbar. Welche Tafeln, Placards oder Kennzeichen erforderlich sind, hängt von Stoff, Menge, Verpackung, Tank- oder Stückgutbeförderung und anwendbaren ADR-Freistellungen ab.

Welche Kennzeichnungen gibt es?

ElementOrt/FunktionTypischer Einsatz
GefahrzettelVersandstückGefahrklasse des Inhalts
Placard/GroßzettelContainer, Tank oder Fahrzeugsichtbare Gefahrklasse
orangefarbene Tafel ohne Nummervorn und hintenkennzeichnungspflichtige Beförderungseinheit
orangefarbene Tafel mit Nummernfahrzeug- oder tankbezogenGefahrnummer und UN-Nummer
LQ-KennzeichenVersandstück/Einheit nach ADRbegrenzte Mengen
UmweltkennzeichenVersandstück/Tankumweltgefährdende Stoffe

Was bedeuten die Nummern?

Auf nummerierten orangefarbenen Tafeln steht oben die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr und unten die vierstellige UN-Nummer des Stoffes. Nicht jede Stückgutbeförderung verwendet nummerierte Tafeln. Die konkrete Anbringung ergibt sich aus ADR Kapitel 5.3 und dem Eintrag in Tabelle A.

Stückgut, Tank und Container

Bei Versandstücken sind Gefahrzettel und UN-Nummern zunächst am Packstück entscheidend. Oberhalb anwendbarer Freistellungen können zusätzlich neutrale orange Tafeln am Fahrzeug erforderlich sein. Tanks, lose Schüttung und bestimmte Container benötigen stoff- beziehungsweise klassenbezogene Placards und Tafeln. Für Klassen 1 und 7 gelten besondere Fahrzeugregeln.

Begrenzte Mengen und Freistellungen

Limited Quantities, die Mengengrenzen nach ADR 1.1.3.6 und weitere Freistellungen verändern die Kennzeichnungspflichten, beseitigen aber nicht automatisch alle Anforderungen. Einstufung, Verpackung, Dokumente, Schulung und Ladungssicherung sind getrennt zu prüfen.

Prüfung vor der Abfahrt

  1. UN-Nummer, Benennung, Klasse und Verpackungsgruppe prüfen.
  2. Mengen und Freistellungen berechnen.
  3. Versandstücke und Umverpackungen kontrollieren.
  4. Tafeln, Placards und Kennzeichen korrekt anbringen.
  5. Beförderungspapier, Ausrüstung und Schulung prüfen.
  6. nach Entladung Kennzeichen nur regelkonform entfernen.

Häufige Fragen

Reicht eine orangefarbene Tafel immer aus?

Nein. Je nach Beförderungsart sind zusätzlich Placards, Nummern oder andere Kennzeichen erforderlich.

Wer ist verantwortlich?

Absender, Beförderer, Verlader, Fahrzeugführer und weitere Beteiligte haben jeweils eigene Pflichten nach ADR und GGVSEB.

Ist Gefahrgut dasselbe wie Gefahrstoff?

Nein. Gefahrgutrecht betrifft die Beförderung; Gefahrstoffrecht vor allem Umgang und Arbeitsplatz. Siehe Gefahrgut.

Quelle: Bundesministerium der Justiz – GGVSEB mit ADR-Verweisen. Rechtsstand geprüft am 11.08.2026; konkrete Beförderung durch Gefahrgutbeauftragte prüfen lassen.

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