Fahrzeit, Lenkzeit und Arbeitszeit
| Zeitart | Bedeutung | Beispiel |
|---|---|---|
| Fahrzeit | geplante oder tatsächliche Bewegung | Route vom Lager zum Kunden |
| Lenkzeit | rechtlich erfasste Fahrtätigkeit | Aufzeichnung im Tachographen |
| Arbeitszeit | Lenken plus andere Arbeit | Beladen und Dokumentation |
| Bereitschaft | vorher bekannte Verfügbarkeit | Warten als Beifahrer |
| Ruhezeit | frei verfügbare Erholungszeit | Tagesruhe |
Wie wird eine realistische Fahrzeit berechnet?
Eine Routenberechnung ist nur der Ausgangswert. Hinzu kommen Verkehr, Fahrzeugprofil, Baustellen, Grenz- und Fährzeiten, vorgeschriebene Unterbrechungen sowie Zufahrt zum Be- und Entladeort. Be- und Entladung zählen nicht zur Fahrzeit, können aber Arbeitszeit sein und die mögliche Tagesroute verkürzen.
EU-Lenkzeitregeln im Kern
Die tägliche Lenkzeit beträgt grundsätzlich höchstens neun Stunden und darf zweimal pro Woche auf zehn Stunden erweitert werden. Pro Woche gelten maximal 56 Stunden, in zwei aufeinanderfolgenden Wochen 90 Stunden. Nach spätestens 4,5 Stunden Lenkzeit ist grundsätzlich eine Unterbrechung von 45 Minuten erforderlich, die regelkonform aufgeteilt werden kann.
Aktuelle Erweiterung seit Juli 2026
Seit 1. Juli 2026 gelten die EU-Regeln auch für grenzüberschreitende Güterbeförderungen und Kabotage mit Fahrzeugkombinationen über 2,5 Tonnen zulässiger Höchstmasse. Ausnahmen und Sonderfälle bleiben bestehen und müssen für Fahrzeug, Fahrt und Tätigkeit geprüft werden.
Fahrzeit in der Disposition
- passendes Fahrzeug- und Geschwindigkeitsprofil verwenden
- Pausen, Ruhezeiten und Fahrerbesetzung einplanen
- Zeitfenster und Zufahrtsbeschränkungen berücksichtigen
- historische Stau- und Abfertigungsdaten einbeziehen
- ETA mit aktuellen Statusdaten nachführen
Häufige Fragen
Zählt Stau zur Lenkzeit?
Ja, solange der Fahrer das Fahrzeug führt und nicht frei über seine Zeit verfügen kann.
Zählt Be- und Entladen zur Fahrzeit?
Nein, regelmäßig aber zur Arbeitszeit.
Ist Google-Maps-Zeit für die Disposition ausreichend?
Nein. LKW-Eigenschaften, Lenkzeitrecht, Standzeiten und betriebliche Restriktionen müssen ergänzt werden.
Quelle: EUR-Lex – Verordnung (EG) Nr. 561/2006, konsolidierte Fassung. Fachlicher Prüfstand: 11.08.2026; Ausnahmen sind einzelfallbezogen zu prüfen.