Pflichten bei FAS
| Aufgabe | Verkäufer | Käufer |
|---|---|---|
| Transport zum Verschiffungshafen | ja | — |
| Ausfuhrabfertigung | ja | Unterstützung |
| Bereitstellung längsseits | ja | Abnahme |
| Verladung an Bord | nein | ja |
| Seefracht und Einfuhr | nein | ja |
Wann geht die Gefahr über?
Risiko und grundsätzlich auch die weiteren Kosten gehen über, wenn die Ware am vereinbarten Ort längsseits des Schiffs bereitgestellt ist – beispielsweise auf dem Kai oder einem Leichter. Der Vertrag sollte Hafen, Terminal, Liegeplatz und Lieferzeitraum möglichst genau bezeichnen.
Für welche Transporte eignet sich FAS?
FAS ist ausschließlich für See- und Binnenschiffstransporte gedacht, wenn tatsächlich längsseits eines Schiffs geliefert wird. Typisch sind Massengut, Projektladung oder nicht containerisierte Güter. Bei Containerware erfolgt die Übergabe meist früher am Terminal; dafür ist häufig FCA geeigneter.
FAS und FOB im Vergleich
Bei FAS endet die Lieferpflicht längsseits. Bei FOB muss der Verkäufer die Ware an Bord des Schiffs liefern. Deshalb trägt der Verkäufer bei FOB zusätzlich Risiko und Kosten der Verladung bis zum abgeschlossenen On-Board-Punkt.
Wichtige Vertragsangaben
- „FAS“ plus genauer Verschiffungshafen
- präziser Terminal-, Kai- oder Liegeplatz
- benanntes Schiff und rechtzeitige Käuferinformation
- Cut-off, Hafenregeln und Sicherheitsanforderungen
- Abfertigungs-, Umschlag- und Lagerkosten
- Version „Incoterms® 2020“
Häufige Fragen
Wer bezahlt das Beladen des Schiffs?
Bei FAS grundsätzlich der Käufer, sofern der Vertrag nichts Abweichendes vorsieht.
Muss der Verkäufer die Ware exportverzollen?
Ja, die Ausfuhrformalitäten liegen bei FAS grundsätzlich beim Verkäufer.
Schreibt FAS eine Versicherung vor?
Nein. Keine Partei muss der anderen nach der Regel eine Transportversicherung beschaffen.
Quelle: International Chamber of Commerce – FAS, Incoterms® 2020. Fachlicher Prüfstand: 11.08.2026; Incoterms® ist eine Marke der ICC.