Welche Kennzeichnungen gibt es?
| Element | Ort/Funktion | Typischer Einsatz |
|---|---|---|
| Gefahrzettel | Versandstück | Gefahrklasse des Inhalts |
| Placard/Großzettel | Container, Tank oder Fahrzeug | sichtbare Gefahrklasse |
| orangefarbene Tafel ohne Nummer | vorn und hinten | kennzeichnungspflichtige Beförderungseinheit |
| orangefarbene Tafel mit Nummern | fahrzeug- oder tankbezogen | Gefahrnummer und UN-Nummer |
| LQ-Kennzeichen | Versandstück/Einheit nach ADR | begrenzte Mengen |
| Umweltkennzeichen | Versandstück/Tank | umweltgefährdende Stoffe |
Was bedeuten die Nummern?
Auf nummerierten orangefarbenen Tafeln steht oben die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr und unten die vierstellige UN-Nummer des Stoffes. Nicht jede Stückgutbeförderung verwendet nummerierte Tafeln. Die konkrete Anbringung ergibt sich aus ADR Kapitel 5.3 und dem Eintrag in Tabelle A.
Stückgut, Tank und Container
Bei Versandstücken sind Gefahrzettel und UN-Nummern zunächst am Packstück entscheidend. Oberhalb anwendbarer Freistellungen können zusätzlich neutrale orange Tafeln am Fahrzeug erforderlich sein. Tanks, lose Schüttung und bestimmte Container benötigen stoff- beziehungsweise klassenbezogene Placards und Tafeln. Für Klassen 1 und 7 gelten besondere Fahrzeugregeln.
Begrenzte Mengen und Freistellungen
Limited Quantities, die Mengengrenzen nach ADR 1.1.3.6 und weitere Freistellungen verändern die Kennzeichnungspflichten, beseitigen aber nicht automatisch alle Anforderungen. Einstufung, Verpackung, Dokumente, Schulung und Ladungssicherung sind getrennt zu prüfen.
Prüfung vor der Abfahrt
- UN-Nummer, Benennung, Klasse und Verpackungsgruppe prüfen.
- Mengen und Freistellungen berechnen.
- Versandstücke und Umverpackungen kontrollieren.
- Tafeln, Placards und Kennzeichen korrekt anbringen.
- Beförderungspapier, Ausrüstung und Schulung prüfen.
- nach Entladung Kennzeichen nur regelkonform entfernen.
Häufige Fragen
Reicht eine orangefarbene Tafel immer aus?
Nein. Je nach Beförderungsart sind zusätzlich Placards, Nummern oder andere Kennzeichen erforderlich.
Wer ist verantwortlich?
Absender, Beförderer, Verlader, Fahrzeugführer und weitere Beteiligte haben jeweils eigene Pflichten nach ADR und GGVSEB.
Ist Gefahrgut dasselbe wie Gefahrstoff?
Nein. Gefahrgutrecht betrifft die Beförderung; Gefahrstoffrecht vor allem Umgang und Arbeitsplatz. Siehe Gefahrgut.
Quelle: Bundesministerium der Justiz – GGVSEB mit ADR-Verweisen. Rechtsstand geprüft am 11.08.2026; konkrete Beförderung durch Gefahrgutbeauftragte prüfen lassen.