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Kabotage: Definition und Beispiele

Kabotage ist ein innerstaatlicher gewerblicher Transport, den ein nicht im betreffenden Staat ansässiges Transportunternehmen vorübergehend durchführt. In der EU gelten dafür eng definierte Voraussetzungen, Fristen und Nachweispflichten.

Was ist Kabotage?

Ein ausländischer Frachtführer übernimmt Start und Ziel einer Beförderung innerhalb desselben Aufnahmestaates. Erlaubte Kabotage schließt an einen grenzüberschreitenden Eingangstransport an und darf nicht zu einer dauerhaften nationalen Transporttätigkeit werden.

Die wichtigsten EU-Regeln

RegelVorgabe
EingangsbeförderungVorherige internationale Lieferung muss abgeschlossen sein
AnzahlBis zu drei Kabotagebeförderungen
FristLetzte Entladung innerhalb von sieben Tagen
Cooling-offVier Tage Pause mit demselben Fahrzeug im selben Staat

Welche Nachweise werden verlangt?

Bei Kontrollen müssen der vorausgehende internationale Transport und jede Kabotagefahrt klar belegt werden. Relevante Angaben sind Absender, Frachtführer, Empfänger, Übernahme- und Lieferort, Daten, Warenbezeichnung, Menge und Kennzeichen. Ein CMR-Frachtbrief oder e-CMR kann dafür genutzt werden.

Welche nationalen Regeln gelten zusätzlich?

Im Aufnahmestaat gelten unter anderem Vorschriften zu Beförderungsvertrag, Gewichten, Gefahrgut, Lenk- und Ruhezeiten sowie Umsatzsteuer. Auch Entsendung und Vergütung können relevant sein. Die EU-Zulässigkeit ersetzt diese Anforderungen nicht.

Typische Verstöße vermeiden

Problematisch sind fehlende Eingangsbeförderung, Überschreitung von Zahl oder Frist, unvollständige Dokumente und Missachtung der viertägigen Karenzzeit. Disposition und Fahrer müssen die gesamte Fahrzeughistorie nachvollziehen können.

Häufige Fragen zur Kabotage

Sind immer drei Fahrten erlaubt?

Nur wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. In einem anderen Mitgliedstaat ohne vorausgehende Entladung gelten engere Regeln.

Wann beginnt die Sieben-Tage-Frist?

Mit der letzten Entladung der eingehenden internationalen Beförderung im Aufnahmestaat.

Was bedeutet Cooling-off?

Nach Ende der Kabotage darf dasselbe Fahrzeug vier Tage lang keine weitere Kabotage im selben Mitgliedstaat durchführen.

Quelle: Verordnung (EG) Nr. 1072/2009, konsolidierte Fassung.

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