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Proforma Rechnung: Definition und Beispiele

Proforma Rechnung – Eine Proforma-Rechnung ist ein Belegdokument ohne Zahlungsaufforderung. Sie beschreibt Ware, Wert und Lieferbedingungen, wenn keine normale Handelsrechnung ausgestellt wird.

Was ist Proforma Rechnung?

Typische Fälle sind kostenlose Muster, Geschenke, Ersatzlieferungen, vorübergehende Ausfuhren oder interne Warenbewegungen. Obwohl kein Kaufpreis gezahlt wird, benötigt die Ware für Zoll und Statistik einen plausiblen Wert.

Arten und Merkmale im Überblick

Variante oder AspektBedeutung
HandelsrechnungEntgeltliche Lieferung mit Zahlungsforderung
Proforma-RechnungKein Zahlungsanspruch; Wert- und Wareninformation
AngebotVorvertragliche Preis- und Leistungsinformation
LieferscheinDokumentiert gelieferte Positionen, meist ohne Wertfunktion

Wie funktioniert der Ablauf in der Praxis?

Der Beleg enthält Absender, Empfänger, Datum, eindeutige Nummer, genaue Warenbeschreibung, Menge, Einzel- und Gesamtwert, Währung, Ursprungsland, Lieferbedingung und Zweck. Der Hinweis ‚Proforma invoice – no commercial value‘ darf nicht zu einem Wert von null führen.

Was ist bei Auswahl und Planung wichtig?

Für Zollanmeldungen muss der angegebene Wert nachvollziehbar sein; kostenlose Ware hat dennoch einen wirtschaftlichen Wert. Warentarifnummer, Versandkosten und Genehmigungen sind gesondert zu prüfen. Eine Proforma-Rechnung ersetzt erforderliche Ursprungs- oder Ausfuhrnachweise nicht.

Einordnung in Transport und Logistik

Der Begriff steht in engem Zusammenhang mit Handelsrechnung. Für eine belastbare Entscheidung müssen Auftrag, Ware, Strecke, Zeitfenster und Verantwortlichkeiten gemeinsam betrachtet werden.

Quelle: Deutscher Zoll – Kurzanleitung Internet-Zollanmeldung Einfuhr.

Häufige Fragen zu Proforma Rechnung

Muss eine Proforma-Rechnung bezahlt werden?

Nein. Sie begründet selbst keine Zahlungsforderung.

Darf der Warenwert null Euro sein?

Regelmäßig nein. Auch kostenlose Waren benötigen für den Zoll einen plausiblen Wert.

Ist sie umsatzsteuerlich eine Rechnung?

Sie ist grundsätzlich kein Abrechnungsdokument für eine entgeltliche Leistung; der konkrete Vorgang ist steuerlich gesondert zu beurteilen.

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