Frachtführer und andere Beteiligte
| Rolle | Hauptaufgabe | Typischer Vertrag |
|---|---|---|
| Frachtführer | Gut befördern und abliefern | Frachtvertrag |
| Spediteur | Versendung organisieren | Speditionsvertrag |
| Absender | Transport beauftragen und Fracht zahlen | Partei des Frachtvertrags |
| Empfänger | Ablieferung entgegennehmen | nicht zwingend Vertragspartei |
| Unterfrachtführer | tatsächliche Teilbeförderung | Vertrag mit Hauptfrachtführer |
Welche Pflichten hat der Frachtführer?
- geeignetes Fahrzeug und sichere Durchführung bereitstellen
- Gut innerhalb der vereinbarten Lieferfrist befördern
- Weisungen und Transporthindernisse korrekt behandeln
- Sendung bis zur berechtigten Ablieferung in Obhut halten
- Status, Abweichungen und Ablieferung dokumentieren
Wann haftet der Frachtführer?
Nach § 425 HGB haftet er grundsätzlich für Verlust oder Beschädigung zwischen Übernahme zur Beförderung und Ablieferung sowie für Lieferfristüberschreitung. Haftungsausschlüsse, Mitverursachung und unabwendbare Umstände müssen nach den einschlägigen Vorschriften geprüft werden. Bei qualifiziertem Verschulden können Haftungsbegrenzungen entfallen.
Wie hoch ist die Haftung?
Für Verlust und Beschädigung begrenzt § 431 HGB die Entschädigung regelmäßig auf 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm Rohgewicht des betroffenen Gutes. Bei Lieferfristüberschreitung gilt grundsätzlich höchstens die dreifache Fracht. Internationale Übereinkommen wie die CMR können vorrangig oder ergänzend gelten.
Frachtvertrag und Frachtbrief
Der Frachtvertrag entsteht durch die Einigung der Parteien. Ein Frachtbrief dokumentiert Angaben und kann Beweisfunktionen haben, ist aber nicht generell Voraussetzung für einen wirksamen Vertrag. Transportauftrag, CMR-Frachtbrief und Ablieferbeleg erfüllen unterschiedliche Funktionen.
Häufige Fragen
Ist jeder Spediteur ein Frachtführer?
Nein. Er wird Frachtführer, wenn er die Beförderung vertraglich selbst schuldet, etwa beim Selbsteintritt oder zu festen Kosten.
Kann ein Frachtführer Subunternehmer einsetzen?
Grundsätzlich ja, sofern Vertrag und Vorschriften dies zulassen; gegenüber seinem Auftraggeber bleibt er regelmäßig verantwortlich.
Wer lädt den LKW?
Das richtet sich insbesondere nach Vertrag und § 412 HGB; die Verantwortung für Betriebssicherheit bleibt gesondert zu prüfen.
Quellen: HGB § 407, § 425 und § 431. Fachlicher Prüfstand: 11.08.2026; keine Rechtsberatung.