Ein Dieselzuschlag ist eine gesonderte Preiskomponente, mit der Transportdienstleister schwankende Kraftstoffkosten abbilden. Er kann als fester Prozentsatz, Eurobetrag oder indexabhängige Formel vereinbart werden. Eine einheitliche gesetzliche Berechnung gibt es nicht.
| Modell | Funktionsweise |
|---|---|
| fixer Prozentsatz | vereinbarter Anteil auf die Nettofracht |
| fester Betrag | Euro je Sendung, Strecke oder Gewichtseinheit |
| Stufenmodell | Zuschlag ändert sich bei definierten Dieselpreisbändern |
| indexierte Formel | aktuelle Preisabweichung wird mit Kostenanteil verrechnet |
Ein indexierter Zuschlag wird häufig auch Diesel-Floater genannt. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung, sondern die dokumentierte Rechenregel.
Dieselzuschlag in % = ((aktueller Referenzpreis − Basispreis) / Basispreis) × Dieselanteil × 100
Beispiel: Basispreis 1,60 €/l, aktueller Preis 1,76 €/l, Dieselanteil 30 %. Die Preisänderung beträgt 10 %. Multipliziert mit 30 % Kostenanteil ergibt sich ein Zuschlag von 3 %.
| Nettofracht | Zuschlag | Dieselbetrag | Gesamt netto |
|---|---|---|---|
| 500 € | 3 % | 15 € | 515 € |
| 1.000 € | 3 % | 30 € | 1.030 € |
| 2.500 € | 3 % | 75 € | 2.575 € |
Die Zahlen sind Rechenbeispiele und keine aktuellen DAGO-Tarife.
Der Vertrag muss bestimmen, welche Datenreihe verwendet wird: Preis mit oder ohne Steuern, Land, Produktart, Veröffentlichungszeitpunkt und möglicher Durchschnitt. Die EU-Kommission veröffentlicht im Weekly Oil Bulletin wöchentlich Kraftstoffpreise für die Mitgliedstaaten. Andere nachvollziehbare Quellen können ebenfalls vereinbart werden.
Ohne diese Angaben lässt sich eine Rechnung kaum reproduzieren.
Maut, Wartezeit, Zollservice oder Hebebühne gehören nicht automatisch zur Basis. Beim Speditionsversand sollte der Zuschlag separat ausgewiesen sein.
Ein fixer Zuschlag ist leicht zu administrieren, reagiert aber verzögert auf Preisänderungen. Ein Floater ist transparenter, wenn er symmetrisch und mit sauberer Quelle ausgestaltet ist, verursacht jedoch mehr Daten- und Abrechnungsaufwand. Beide Seiten sollten klären, ob sinkende Preise auch zu einer Reduzierung führen.
Er kann vertraglich vereinbart werden. Höhe und Berechnung müssen aus Angebot, Preisblatt oder Vertrag hervorgehen.
Der Zuschlag ist regelmäßig Teil des Entgelts der Transportleistung; die konkrete steuerliche Behandlung richtet sich nach der Leistung und Rechnungssituation.
Nur wenn der Vertrag das vorsieht. Häufig werden Monatswerte oder Stufenmodelle verwendet.
Fachlicher Prüfstand: 10.08.2026. Mögliche Referenzquelle: EU-Kommission – Weekly Oil Bulletin. Keine Preis- oder Steuerberatung.