Pflichten bei EXW im Überblick
| Aufgabe | Verkäufer | Käufer |
|---|---|---|
| Ware und Handelsrechnung | ja | Abnahme |
| Verpackung und Prüfung | ja, soweit erforderlich | — |
| Verladung auf Abholfahrzeug | grundsätzlich nein | ja |
| Ausfuhrabfertigung | nur Unterstützung | ja |
| Haupttransport und Einfuhr | nein | ja |
Wann gehen Risiko und Kosten über?
Der Gefahrenübergang erfolgt, sobald die Ware dem Käufer am vereinbarten Punkt des benannten Orts fristgerecht zur Verfügung steht. Ab dort trägt der Käufer grundsätzlich Risiken und weitere Kosten. Die Formulierung sollte deshalb präzise sein: „EXW Halle 3, Musterstraße 1, 12345 Musterstadt, Incoterms® 2020“.
Wer lädt die Ware auf?
Nach der EXW-Grundregel ist der Verkäufer nicht zur Verladung verpflichtet. Lädt er praktisch dennoch mit eigenem Personal oder Stapler, sollten Kosten, Verantwortung und Haftung ausdrücklich geregelt werden. Unklare Routine kann den vertraglichen Gefahrenübergang und die tatsächliche Schadenursache auseinanderziehen.
Problem der Exportabfertigung
Der Käufer soll bei EXW die Ausfuhrformalitäten erledigen. Ein außerhalb der EU ansässiger Käufer kann die Voraussetzungen des zollrechtlichen Ausführers jedoch häufig nicht erfüllen. Deshalb ist FCA bei grenzüberschreitenden Geschäften oft praktikabler: Der Verkäufer übernimmt dort die Ausfuhrabfertigung.
Was regelt EXW nicht?
- Eigentumsübergang und Zahlungsbedingungen
- Vertragsverletzungen und Gewährleistung
- höhere Gewalt oder Gerichtsstand
- konkrete Transportversicherung
- vollständige Exportkontrollverantwortung
Häufige Fragen
Ist EXW dasselbe wie „ab Werk“?
Im Deutschen wird es so übersetzt; rechtssicher ist die vollständige Incoterms-Klausel mit Ort, Punkt und Version.
Zahlt der Verkäufer Fracht?
Grundsätzlich nein. Der Käufer organisiert und bezahlt den Transport ab Lieferpunkt.
Kann EXW für jede Transportart verwendet werden?
Ja, die Regel ist verkehrsträgerunabhängig, kann aber wegen Verladung und Exportabfertigung unpraktisch sein.
Quelle: International Chamber of Commerce – EXW, Incoterms® 2020. Fachlicher Prüfstand: 11.08.2026; Incoterms® ist eine Marke der ICC.