FCA (Free Carrier / Frei Frachtführer) ist eine Incoterms®-2020-Regel für jede Transportart. Der Verkäufer liefert die zur Ausfuhr freigemachte Ware an den vom Käufer benannten Frachtführer oder eine andere benannte Person – und zwar am exakt vereinbarten Ort. Dort geht die Gefahr auf den Käufer über.
Die Vertragszeile sollte nicht nur „FCA Berlin“ lauten, sondern eine genaue Stelle enthalten, etwa „FCA Werk 2, Tor 4, Musterstraße 10, Berlin, Incoterms® 2020“. Ob am Gelände des Verkäufers oder an einem anderen Ort geliefert wird, beeinflusst insbesondere die Ladehandlung.
| Benannter Ort | Wann ist geliefert? |
|---|---|
| Gelände des Verkäufers | Wenn die Ware auf das vom Käufer bereitgestellte Transportmittel geladen ist |
| Anderer benannter Ort | Wenn die Ware dort auf dem ankommenden Transportmittel des Verkäufers dem benannten Frachtführer zur Verfügung steht und zur Entladung bereit ist |
Diese Unterscheidung sollte in der operativen Abstimmung ausdrücklich abgebildet werden. Sie entscheidet darüber, wer Ladegerät, Personal und Risiko für die konkrete Schnittstelle einplant.
Der Verkäufer stellt vertragsgemäße Ware und Handelsrechnung bereit, verpackt und kennzeichnet sie angemessen und erledigt die Ausfuhrformalitäten. Er trägt Kosten und Risiko bis zur FCA-Lieferstelle. Einen Beförderungsvertrag für den Haupttransport muss er grundsätzlich nicht abschließen, kann den Käufer aber nach Vereinbarung unterstützen.
Der Käufer benennt Frachtführer, Transportmittel und Lieferstelle, organisiert den Haupttransport und übernimmt Kosten und Risiko ab der erfolgten Lieferung. Er erledigt Einfuhr und gegebenenfalls Transitformalitäten, soweit diese nicht dem Verkäufer zugewiesen sind. Rechtzeitige Transportanweisungen sind wichtig, damit die Übergabe nicht scheitert.
| Abschnitt | Verkäufer | Käufer |
|---|---|---|
| Verpackung und Exportfreigabe | ✓ | – |
| Transport bis zur FCA-Stelle | ✓ | – |
| Haupttransport ab FCA-Stelle | – | ✓ |
| Einfuhrabfertigung und Abgaben | – | ✓ |
| Risiko vor Lieferung | ✓ | – |
| Risiko nach Lieferung | – | ✓ |
Kosten- und Gefahrübergang liegen bei FCA grundsätzlich an der Lieferstelle. Zusätzliche Kosten können trotzdem aus eigenen Verträgen entstehen, etwa Terminalentgelte oder Wartezeiten. Diese gehören vorab zugeordnet.
Für containerisierte Ware ist FCA häufig sachgerechter als FOB, wenn der Verkäufer den Container an ein Inlandterminal oder einen Carrier übergibt, lange bevor er an Bord eines Schiffs gelangt. Incoterms® 2020 berücksichtigt außerdem die Möglichkeit, dass die Parteien bei FCA eine On-board-Konnossement-Lösung vereinbaren. Ob diese für ein Akkreditiv funktioniert, muss mit Bank, Carrier und Vertragspartner abgestimmt werden.
Ein deutscher Verkäufer verkauft eine Maschine an einen Käufer in Kanada: „FCA Werk Verkäufer, Tor 3, vollständige Adresse, Incoterms® 2020“. Der Käufer beauftragt den Frachtführer. Der Verkäufer verpackt die Maschine, erledigt die Ausfuhr und lädt sie auf das bereitgestellte Fahrzeug. Mit abgeschlossener Verladung an dieser Stelle geht die Gefahr auf den Käufer über. Der Käufer trägt Haupttransport, Einfuhr und weitere Kosten.
Am Gelände des Verkäufers liefert dieser durch Verladung auf das vom Käufer gestellte Transportmittel. An einem anderen benannten Ort erfolgt die Bereitstellung auf dem ankommenden Transportmittel zur Entladung. Der exakte Ort ist daher unverzichtbar.
Grundsätzlich der Käufer. Abweichende Dienstleistungs- oder Kostenabreden sollten separat dokumentiert werden, ohne den FCA-Gefahrübergang unklar zu machen.
Ja. FCA kann für jede Transportart und multimodale Transporte verwendet werden.
Hinweis: Incoterms® ist eine eingetragene Marke der ICC. Diese Darstellung paraphrasiert die Regel und ersetzt keine Prüfung des Originalwerks oder Vertragsberatung. Fachlicher Prüfstand: 10.08.2026. Quellen: ICC Incoterms® 2020 und ICC Digital Library – FCA/DAP.