Wo erfolgen Lieferung und Gefahrenübergang?
Bei DAP fallen Bestimmungsort, Lieferung und Gefahrenübergang zusammen. Der Punkt kann ein Werk, Lager, Terminal oder eine andere erreichbare Stelle sein. Eine bloße Ortsangabe ist oft zu ungenau: Zufahrt, Rampe oder Tor sollten im Kaufvertrag bezeichnet werden.
| Aufgabe | Verkäufer | Käufer |
|---|---|---|
| Verpackung und Ausfuhr | ja | – |
| Transport bis zum benannten Ort | Kosten und Risiko | – |
| Entladung | keine Entladepflicht aus DAP | grundsätzlich Verantwortung und Risiko |
| Einfuhrabfertigung | – | ja |
| Einfuhrabgaben | – | ja |
| Transportversicherung | keine Pflicht, aber eigenes Risiko | – |
Beispiel
„DAP Werk 2, Tor 4, Leipzig, Incoterms® 2020“: Der Verkäufer organisiert den Transport bis Tor 4 und trägt das Risiko bis zur entladebereiten Bereitstellung. Der Käufer übernimmt die Entladung und – bei einer Einfuhr – Zollanmeldung sowie Abgaben.
DAP, DPU oder DDP?
Bei DPU muss der Verkäufer zusätzlich entladen. Bei DDP übernimmt er außerdem die Einfuhrabfertigung und grundsätzlich die Einfuhrabgaben. DAP eignet sich, wenn der Käufer im Bestimmungsland importieren kann und die Entladung steuern soll.
Häufige Fehler
- Bestimmungsort nicht punktgenau benennen
- Entladung automatisch dem Verkäufer zuordnen
- Importpflichten des Käufers übersehen
- Incoterm mit Zahlungsziel oder Eigentumsübergang verwechseln
- Jahrgang „Incoterms® 2020“ im Vertrag weglassen
Praxisbeispiel: DAP bei einer Lieferung in die Schweiz
Ein Verkäufer in Deutschland und ein Käufer in der Schweiz vereinbaren „DAP Lager des Käufers, Rampe 3, vollständige Adresse, Incoterms® 2020“. Der Verkäufer organisiert die Beförderung bis zum benannten Punkt. Der Käufer bereitet die Einfuhrabfertigung und die Entladung vor. Adressen, Ansprechpartner, Zugang und Annahmezeit werden zusätzlich für den Transportauftrag abgestimmt.
Trifft das Fahrzeug am vereinbarten Ort ein und steht die Ware auf dem Fahrzeug entladebereit zur Verfügung, ist der für DAP maßgebliche Lieferpunkt erreicht. Der POD dokumentiert den tatsächlichen Übergabeablauf; er ersetzt die Vereinbarung des Lieferpunkts nicht. Eine ETA unterstützt die Zeitplanung, verändert aber nicht von sich aus die vereinbarten Pflichten.
Welche Angaben gehören zusätzlich in den Transportauftrag?
- Vollständiger Bestimmungsort mit Tor, Rampe oder Übergabestelle.
- Bereitstellungszeit und Warenannahmefenster.
- Anzahl, Maße und Gewicht der Packstücke sowie besondere Anforderungen.
- Zuständigkeit für Einfuhrunterlagen und erreichbare Ansprechpartner.
- Benötigte Entlademittel und abgestimmte Behandlung von Wartezeiten.
Die Disposition benötigt diese Angaben, um einen ausführbaren Ablauf zu planen. DAP ist eine Lieferregel im Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer. Die Leistungen des beauftragten Transportdienstleisters müssen dazu passend vereinbart werden.
Häufige Fragen
Gilt DAP für alle Verkehrsträger?
Ja. DAP kann auch für multimodale Transporte genutzt werden.
Ist eine Versicherung vorgeschrieben?
Nein. Weil der Verkäufer das Risiko bis zum Ziel trägt, sollte er seinen eigenen Deckungsbedarf prüfen.
Wer zahlt Warte- oder Entladekosten?
Der Käufer ist bei DAP grundsätzlich für die Entladung verantwortlich. Sind Entladekosten bereits im Beförderungsvertrag des Verkäufers enthalten, trägt dieser sie nach der DAP-Kostenregel; eine abweichende Erstattung muss vereinbart sein. Wartezeiten und Zusatzleistungen sollten im Kauf- und Transportvertrag ausdrücklich abgestimmt werden.
Quelle: ICC Academy – DAP oder DDP? und DAP oder DPU: Entladung und Kosten. Redaktionell überarbeitet am 01.11.2026.