Wie funktioniert ein Konsignationslager?
Der Lieferant füllt vereinbarte Artikel und Mengen auf. Der Kunde greift bei Bedarf kurzfristig darauf zu und meldet Entnahmen. Vertrag, Systembuchung und Inventur müssen klar zeigen, wem der Bestand zu welchem Zeitpunkt gehört.
Rollen und Eigentumsübergang
| Prozessschritt | Typische Verantwortung |
|---|---|
| Einlagerung | Lieferant stellt Ware bereit |
| Bestandsführung | Gemeinsam definierter Datenprozess |
| Entnahme | Kunde meldet Verbrauch |
| Eigentum und Rechnung | Übergang nach vertraglich festgelegtem Entnahmeereignis |
Vorteile für Kunde und Lieferant
Der Kunde erhält kurze Zugriffszeiten und geringere eigene Kapitalbindung. Der Lieferant stärkt die Versorgung und Kundenbindung, trägt aber häufig Bestands- und Obsoleszenzrisiken. Der Bestand eines Konsignationslagers benötigt daher vereinbarte Mindest-, Höchst- und Meldebestände.
Vertragliche Punkte
Zu regeln sind Eigentumsübergang, Zugang, Entnahmemeldung, Inventurdifferenzen, Schwund, Versicherung, Veralterung, Rücknahme und Haftung. Auch Lagerbedingungen und Meldebestand sollten artikelbezogen festgelegt werden.
Umsatzsteuer bei EU-Warenbewegungen
Für grenzüberschreitende Konsignationslager innerhalb der EU kann § 6b UStG gelten. Voraussetzungen sind unter anderem ein bereits bekannter Erwerber, dessen Umsatzsteuer-ID, gesonderte Aufzeichnungen und grundsätzlich eine Entnahme innerhalb von zwölf Monaten. Einzelfälle gehören in steuerliche Prüfung.
Häufige Fragen zum Konsignationslager
Wem gehört die eingelagerte Ware?
Typischerweise dem Lieferanten bis zur vereinbarten Entnahme. Maßgeblich ist der Vertrag.
Wer führt die Inventur durch?
Das wird vertraglich bestimmt. Beide Seiten benötigen abgestimmte und prüfbare Bestandsdaten.
Was passiert mit Langsamdrehern?
Rückgabe, Abschreibung, Austausch oder Mindestabnahme sollten vorab geregelt werden.