Was ist eine Auftragsbestätigung?
Ob sie einen Vertrag erst zustande bringt oder nur einen bereits geschlossenen Vertrag bestätigt, hängt vom vorherigen Austausch ab. Ein Angebot kann durch eine übereinstimmende Annahme angenommen werden. Weicht die Bestätigung wesentlich ab, kann sie rechtlich als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag wirken. Deshalb müssen Abweichungen deutlich erkennbar sein.
Diese Angaben gehören hinein
| Bereich | Typische Angaben |
|---|---|
| Identifikation | Unternehmen, Kunde, Datum, Auftragsnummer |
| Leistung | Ware/Dienstleistung, Menge, Qualität, Leistungsort |
| Preis | Einzel-/Gesamtpreis, Währung, Steuer, Zuschläge |
| Termin | Liefer- oder Leistungsdatum, Zeitfenster |
| Bedingungen | Zahlung, Lieferung, Incoterms®, AGB-Hinweis |
Musteraufbau
Vielen Dank für Ihren Auftrag vom [Datum]. Wir bestätigen die Ausführung unter der Auftragsnummer [Nummer]: [Leistung/Menge], Preis [Betrag], Liefertermin [Datum], Lieferbedingung [Regel und Ort], Zahlungsbedingung [Frist]. Bitte prüfen Sie die Angaben und melden Sie Abweichungen unverzüglich.
Bestellung und Bestätigung vergleichen
Automatisierte Systeme sollten Preis, Menge, Termin, Adresse, Artikel und Lieferbedingung abgleichen. Änderungen dürfen nicht in Freitext versteckt werden. Bei Transporten gehören Fahrzeuganforderung, Gefahrgut, Ladehilfsmittel und Zustellbedingungen in den bestätigten Leistungsumfang.
Form und Versand
Eine Auftragsbestätigung kann grundsätzlich elektronisch erfolgen, sofern keine besondere Form vorgeschrieben oder vereinbart ist. Für Nachweis und Verarbeitung sind PDF, EDI oder strukturierte ERP-Daten geeigneter als mündliche Bestätigung.
Häufige Fragen
Ist eine Auftragsbestätigung Pflicht?
Nicht generell. Sie ist jedoch sinnvoll, wenn der Auftrag nicht sofort ausgeführt wird oder Details dokumentiert werden müssen.
Kann man einer Bestätigung widersprechen?
Abweichungen sollten sofort beanstandet werden. Ob Schweigen eine Bedeutung hat, hängt vom Einzelfall und kaufmännischen Kontext ab.
Ist sie eine Rechnung?
Nein. Die Bestätigung dokumentiert den Auftrag; die Rechnung rechnet die Leistung ab.
Rechtsgrundlagen: §§ 145 ff. BGB zu Antrag und Annahme. Fachlicher Prüfstand: 11.08.2026; keine Rechtsberatung.