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ABD: Definition und Beispiele

ABD steht für Ausfuhrbegleitdokument. Es begleitet Waren, die nach der Überlassung zur Ausfuhr aus dem Zollgebiet der Europäischen Union verbracht werden, und enthält die MRN als eindeutige Referenz des Ausfuhrvorgangs.

Was ist ein ABD?

Das Ausfuhrbegleitdokument wird im elektronischen Ausfuhrverfahren über ATLAS-Ausfuhr beziehungsweise die Internet-Ausfuhranmeldung Plus erzeugt. Es fasst die wesentlichen Angaben der Ausfuhranmeldung zusammen und stellt die Movement Reference Number (MRN) als Barcode dar. Umgangssprachlich werden mehrere Dokumente gelegentlich als „ABDs“ bezeichnet; korrekt bleibt jedes ABD einem konkreten Ausfuhrvorgang zugeordnet.

Wann wird ein Ausfuhrbegleitdokument benötigt?

Ein ABD ist regelmäßig relevant, wenn Waren in ein Drittland ausgeführt und im zweistufigen Verfahren zunächst bei der Ausfuhrzollstelle angemeldet werden. Ob eine förmliche Ausfuhranmeldung erforderlich ist, hängt unter anderem von Warenwert, Gewicht, Bestimmungsland, Warenart und möglichen Verboten oder Beschränkungen ab. Vereinfachungen und mündliche Anmeldungen sind gesondert zu prüfen.

Dokument/NummerFunktionZeitpunkt
AusfuhranmeldungElektronische Anmeldung der Warevor der Ausfuhr
ABDBegleit- und Referenzdokument mit MRNnach Überlassung
AusgangsvermerkElektronischer Nachweis des bestätigten Ausgangsnach Verlassen der EU

Ablauf vom Antrag bis zum Ausgangsvermerk

  1. Ausführer, Empfänger, Waren, Warentarifnummer, Wert und Beförderungsweg erfassen.
  2. Ausfuhranmeldung elektronisch an die zuständige Zollstelle übermitteln.
  3. Nach Prüfung und Überlassung ABD mit MRN erhalten.
  4. Ware und MRN an der Ausgangszollstelle gestellen beziehungsweise elektronisch referenzieren.
  5. Nach bestätigtem Ausgang den Ausgangsvermerk archivieren.

Typische Fehler

  • ABD mit dem späteren Ausgangsvermerk verwechseln
  • unpassende Warentarifnummer oder unvollständige Warenbeschreibung
  • abweichende Packstück- und Gewichtsangaben
  • MRN nicht rechtzeitig an Fahrer oder Spedition übermitteln
  • Ausgangsvermerk nicht kontrollieren und archivieren

Häufige Fragen

Ist das ABD der Ausfuhrnachweis?

Das ABD belegt die Überlassung zur Ausfuhr. Der bestätigte Ausgang wird grundsätzlich durch den elektronischen Ausgangsvermerk nachgewiesen.

Wer erstellt das ABD?

Die Daten liefert der Ausführer oder sein Vertreter. Nach erfolgreicher elektronischer Bearbeitung stellt das Zollsystem das ABD bereit.

Muss das ABD ausgedruckt werden?

Der Prozess ist elektronisch. Für die praktische Beförderung muss die MRN jedoch zuverlässig verfügbar und an der Ausgangszollstelle maschinenlesbar referenzierbar sein.

Quellen: Deutscher Zoll – IAA-Plus-Handbuch und ATLAS-Verfahrensunterlagen. Fachlicher Prüfstand: 11.08.2026.

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