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CP-Palette: Definition und Beispiele

CP-Paletten sind standardisierte Holzpaletten für die Chemie- und Kunststoffindustrie. Neun Typen von CP1 bis CP9 decken unterschiedliche Gebinde, Grundflächen und Stabilitätsanforderungen ab.

Welche CP-Paletten gibt es?

TypGrundmaßTypischer Einsatz
CP1 / CP61.200 × 1.000 mmSackware, Kartons; CP6 mit Rahmenboden
CP21.200 × 800 mmKartons, Kanister, Nähe zur Europalette
CP3 / CP8 / CP91.140 × 1.140 mmFässer, Big Bags, Octabins, Container
CP4 / CP71.300 × 1.100 mmSackware; unterschiedliche Bodenkonstruktion
CP51.140 × 760 mmschmale Containerbeladung, Kartons

CP1 bis CP5 sind Kufenpaletten. CP6 bis CP9 besitzen einen stabileren Rahmenboden. Die zusammengefassten Typen haben zwar dieselbe Grundfläche, unterscheiden sich aber konstruktiv und dürfen deshalb nicht ohne Prüfung ausgetauscht werden.

Abgrenzung zur Europalette

Die Europalette hat 1.200 × 800 mm. CP2 nutzt dieselbe Grundfläche, ist dadurch aber nicht automatisch eine tauschfähige EPAL-Europalette. CP-Kennzeichnung, Spezifikation, Qualitätssystem und Vereinbarung des jeweiligen Pools bleiben entscheidend.

Auswahl und Kontrolle

  • Gebinde und Lastverteilung zum Typ passend wählen
  • Tragfähigkeit und Regaleignung anhand der Spezifikation prüfen
  • Beschädigungen, Nägel, Klötze und Bretter kontrollieren
  • für Exporte ISPM-15-Anforderungen berücksichtigen
  • nur vereinbarte, eindeutig gekennzeichnete Paletten einsetzen

Aktuelle Qualitätsentwicklung

EPAL bietet qualitätsgesicherte CP1- bis CP9-Paletten an. Nach Angaben des Verbands werden Spezifikationen gemeinsam mit der Chemieindustrie weiterentwickelt, um automatisierte Prozesse, Wiederverwendung und eine gleichbleibende Qualität zu unterstützen.

Häufige Fragen

Was bedeutet CP?

CP steht für Chemical Pallet beziehungsweise Chemiepalette.

Sind CP-Paletten Gefahrgutverpackungen?

Nein. Die Palette ist ein Ladungsträger; für Gefahrgut gelten zusätzlich Verpackungs-, Kennzeichnungs- und Sicherungsvorschriften.

Können CP-Paletten getauscht werden?

Nur wenn Qualität, Typ und Tauschvereinbarung eindeutig geregelt sind. Ein CP-Stempel allein schafft keinen allgemeinen Tauschanspruch.

Quelle: EPAL – Produktdaten CP1 bis CP9. Fachlicher Prüfstand: 11.08.2026.

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