Was bedeutete DAT?
Der Verkäufer lieferte, wenn die Ware am benannten Terminal vom ankommenden Transportmittel entladen und dem Käufer zur Verfügung gestellt war. Bis zu diesem Punkt trug er Kosten und Risiko. Der Käufer übernahm grundsätzlich Einfuhrabfertigung und Einfuhrabgaben.
Pflichten unter DAT 2010
| Aufgabe | Verantwortlich |
|---|---|
| Transport bis zum Terminal | Verkäufer |
| Entladung am Terminal | Verkäufer |
| Risiko bis nach der Entladung | Verkäufer |
| Einfuhrabfertigung und Abgaben | Käufer |
Warum wurde DAT durch DPU ersetzt?
Die Bezeichnung „Terminal“ war enger als die tatsächliche Nutzung. DPU erlaubt jeden genau benannten Ort, sofern der Verkäufer dort entlädt. Die inhaltliche Grundidee blieb erhalten: Lieferung und Gefahrübergang erfolgen nach der Entladung.
Gilt DAT heute noch?
Verträge können weiterhin ausdrücklich auf Incoterms® 2010 und DAT verweisen. Für neue Verträge mit Incoterms® 2020 sollte DPU verwendet werden. Ohne Versionsangabe entstehen unnötige Auslegungsrisiken.
DAT, DPU und DAP unterscheiden
Bei DPU entlädt der Verkäufer am benannten Ort. Bei DAP stellt er die Ware auf dem ankommenden Transportmittel entladebereit zur Verfügung; die Entladung liegt grundsätzlich beim Käufer. In beiden Fällen übernimmt der Käufer regelmäßig die Einfuhr.
Häufige Fragen zu DAT
Ist DAT in Incoterms 2020 enthalten?
Nein. Die Nachfolgeklausel heißt DPU.
Wer zahlte bei DAT die Terminalentladung?
Der Verkäufer musste die Ware am benannten Terminal entladen und trug die entsprechenden Kosten.
Muss ein alter DAT-Vertrag geändert werden?
Nicht automatisch. Entscheidend ist die ausdrücklich vereinbarte Incoterms-Version. Bei neuen Vereinbarungen sollte die aktuelle DPU-Klausel verwendet werden.
Quelle: International Chamber of Commerce – Incoterms®-Regeln.