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Landverkehr: Definition und Beispiele

Landverkehr umfasst Güterbeförderungen auf Straßen und Schienen. Er verbindet Produktionsstandorte, Lager, Terminals, Häfen und Empfänger und bildet bei fast jeder internationalen Transportkette den Vor- oder Nachlauf.

Welche Verkehrsträger gehören dazu?

Straßengüterverkehr reicht vom Kastenwagen bis zum Sattelzug und bietet direkte Haus-zu-Haus-Verbindungen. Schienengüterverkehr bündelt größere Mengen auf festen Relationen. Kombinierter Verkehr verbindet beide, ohne die Ware selbst beim Wechsel umzuschlagen.

Straße und Schiene im Vergleich

KriteriumStraßeSchiene
NetzzugangFlächendeckendTerminal- und gleisgebunden
FlexibilitätHochFahrplan- und kapazitätsabhängig
MengeVon Einzelstück bis KomplettladungStark bei gebündelten Mengen
Vor-/NachlaufDirekt möglichHäufig per Lkw

Welche Transportformen gibt es?

Direktverkehr, Stückgut, Teil- und Komplettladung sind typische Straßenprodukte. Auf der Schiene gibt es Einzelwagen, Wagengruppen, Ganzzüge und intermodale Verkehre mit Containern, Wechselbrücken oder Sattelaufliegern.

Landverkehr richtig planen

Benötigt werden Abhol- und Lieferort, Zeitfenster, Packstücke, Maße, Gewicht und besondere Anforderungen. Fahrzeug, Route, Maut, Fahrverbote und Grenzformalitäten müssen zusammenpassen. Für eine sichere Verladung sind Ladungsträger und Sicherung vorab zu klären.

Dokumente und Status

Im Straßengüterverkehr ist international häufig der CMR-Frachtbrief relevant; auf der Schiene der CIM-Frachtbrief. Zoll-, Gefahrgut- und Begleitdokumente kommen je nach Ware und Relation hinzu. Tracking-Ereignisse schaffen Transparenz über Übergaben.

Häufige Fragen zum Landverkehr

Gehört Binnenschifffahrt zum Landverkehr?

Nein. Sie zählt zum Wasserverkehr, kann aber Teil derselben multimodalen Kette sein.

Wann lohnt sich Schiene?

Vor allem bei gebündelten Mengen, langen Relationen und geeigneten Terminals sowie verlässlichen Vor- und Nachläufen.

Was ist kombinierter Verkehr?

Eine Ladeeinheit wechselt zwischen Verkehrsträgern, ohne dass die enthaltene Ware selbst umgeladen wird.

Quelle: Begriffsabgrenzung nach der üblichen Verkehrsträger-Systematik im Güterverkehr.

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