Registrieren
Anmelden

Bonitätsprüfung: Definition und Beispiele

Eine Bonitätsprüfung bewertet, wie wahrscheinlich ein Vertragspartner seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt. Sie unterstützt Kreditlimit, Zahlungsziel oder Sicherheiten, ersetzt aber keine geschäftliche Gesamtentscheidung.

Welche Informationen werden geprüft?

BereichBeispieleAussage
IdentitätFirma, Anschrift, Registerrichtiger Vertragspartner
FinanzenJahresabschluss, Eigenkapital, LiquiditätTragfähigkeit
Zahlungsverhalteninterne Erfahrung, fällige Postentatsächliche Vertragserfüllung
AuskunftScore, Negativmerkmaleexterne Risikoeinschätzung
GeschäftAuftragswert, Laufzeit, Konzentrationkonkretes Ausfallrisiko

Ablauf

  1. Geschäftspartner sicher identifizieren.
  2. Prüfumfang nach Risiko und Kreditbetrag festlegen.
  3. Zulässige interne und externe Daten erheben.
  4. Score und Einzelinformationen plausibilisieren.
  5. Kreditlimit, Zahlungsbedingung oder Sicherheit entscheiden.
  6. Entscheidung dokumentieren und regelmäßig aktualisieren.

Mögliche Maßnahmen

Je nach Risiko können im B2B-Geschäft Vorkasse, kürzeres Zahlungsziel, Teilzahlung, Versicherung, Bürgschaft oder ein begrenztes Kreditlimit vereinbart werden. Eine negative Auskunft sollte nicht unkritisch übernommen werden; Aktualität, Identität und bestrittene Forderungen sind zu prüfen.

Datenschutz und Scoring

Bei natürlichen Personen gelten DSGVO und § 31 BDSG. Datenverarbeitung benötigt eine Rechtsgrundlage, muss zweckgebunden und transparent sein. Rein automatisierte Entscheidungen mit erheblicher Wirkung können Artikel 22 DSGVO unterfallen. Deshalb gehören menschliche Prüfung, Korrekturmöglichkeit und dokumentierte Kriterien in den Prozess.

Häufige Fragen

Darf jedes Unternehmen eine Bonitätsauskunft einholen?

Nicht voraussetzungslos. Berechtigtes Interesse, Zweck, Datenumfang und Informationspflichten sind zu prüfen.

Was ist ein Bonitätsscore?

Ein statistischer Wahrscheinlichkeitswert, keine sichere Vorhersage über eine einzelne Zahlung.

Wie oft sollte geprüft werden?

Risikobasiert: vor größeren Kreditentscheidungen sowie bei Zahlungsverzug, starken Auftragsänderungen oder neuen Warnsignalen.

Rechtsgrundlagen: § 31 BDSG, DSGVO einschließlich Artikel 22. Fachlicher Prüfstand: 11.08.2026; keine Rechtsberatung.

chevron-right