CCG 1 ist eine deutsche Palettenladehöhenempfehlung für die Konsumgüterwirtschaft. Die Ladeeinheit ist insgesamt 1.050 mm hoch – einschließlich des Ladungsträgers. Bei einer Europalette mit rund 150 mm Höhe bleiben damit 900 mm für den Warenstapel.
| Merkmal | CCG 1 |
|---|---|
| Grundfläche | typischerweise Europalette 1.200 × 800 mm |
| Ladungshöhe | 900 mm Warenstapel |
| Palettenhöhe im Rechenbeispiel | 150 mm |
| Palettenladehöhe gesamt | 1.050 mm |
Die Empfehlung definiert eine Höhe, keine allgemeingültige Traglast. Das zulässige Gewicht richtet sich nach Palette, Ware, Verpackung, Lagertechnik, Empfängervorgaben und Transportmittel. Deshalb darf aus „CCG 1“ allein keine maximale Kilogrammzahl abgeleitet werden.
Die Ladungshöhe misst nur den Warenstapel auf der Palette. Die Ladehöhe oder Palettenladehöhe umfasst Warenstapel und tragende Palette. Bei CCG 1 ergibt sich im typischen Europalettenbeispiel:
900 mm Warenstapel + 150 mm Palette = 1.050 mm Palettenladehöhe
Gemessen wird die versandfertige Einheit am höchsten Punkt. Folie, Zwischenlagen, Deckel oder überstehende Ware dürfen die vereinbarte Gesamthöhe nicht unbemerkt überschreiten.
CCG 1 entstand für standardisierte Abläufe zwischen Industrie und Handel, insbesondere in schnelllebigen Konsumgüter-Lieferketten. Einheitliche Höhen erleichtern Planung, Lagerung, Kommissionierung, automatische Kontrollen und Frachtraumdisposition. Ob ein Empfänger CCG 1 verlangt, ist trotzdem eine individuelle Geschäfts- und Anliefervorgabe.
Ein Ladungsträger muss für Ware und Prozess geeignet sein. Neben der Europalette können in Lieferketten auch CHEP-Paletten oder andere Poolpaletten eingesetzt werden; maßgeblich sind Vertrag und Empfängervorgaben.
| Empfehlung | Palettenladehöhe | Einordnung |
|---|---|---|
| CCG 1 | 1.050 mm | etablierte deutsche Empfehlung |
| CCG 2 | 1.950 mm laut aktuellem GS1-Zielmarktprofil | hohe Ladeeinheit |
| EUL 1 | 1.200 mm | im europäischen Vergleich verbreitete Empfehlung |
GS1 Germany hat 2025 ein Branchenprojekt zur Harmonisierung der Palettenladehöhen gestartet. Ziel ist, den national geprägten CCG-1-Standard und den europäischen EUL-1-Ansatz zu analysieren und eine Umstellungsstrategie zu entwickeln. Für aktuelle Aufträge bleibt entscheidend, welche Höhe der jeweilige Geschäftspartner verbindlich vorgibt.
Prüfen Sie die Gesamthöhe der versandfertigen Palette:
Die Höhe allein bestätigt noch keine Annahmefähigkeit. Gewicht, Überstand, Stabilität, Gebinde, Etikettierung und Palettenqualität bleiben separat zu prüfen.
Nein. CCG 1 bezeichnet eine empfohlene Palettenladehöhe. Die Grundfläche basiert typischerweise auf der Europalette, aber „CCG 1“ ist kein eigener Palettentyp.
Im GS1-Rechenbeispiel beträgt die Ladungshöhe 900 mm, wenn für die Palette 150 mm angesetzt werden. Maßgeblich ist immer die tatsächliche Gesamthöhe von 1.050 mm und die Vorgabe des Empfängers.
Es gibt keine durch CCG 1 definierte Traglast. Prüfen Sie die Spezifikation des konkreten Ladungsträgers, die Lastverteilung und die Grenzen von Lager- und Transporttechnik.
Ja, die Höhe wird in deutschen FMCG-Lieferketten weiterhin verwendet. Zugleich arbeitet GS1 Germany an einer Harmonisierung in Richtung EUL 1; deshalb sollten Unternehmen ihre aktuellen Partneranforderungen prüfen.
Fachlicher Prüfstand: 10.08.2026. Quellen: GS1 Germany Zielmarktprofil – Palettenladehöhe, GS1 Germany – Harmonisierung der Palettenladehöhen und GS1-Anwendungsempfehlung.