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Feiertagsfahrverbot LKW: Definition und Beispiele

Das LKW-Feiertagsfahrverbot nach § 30 StVO beschränkt in Deutschland an bestimmten Feiertagen von 0:00 bis 22:00 Uhr die geschäftsmäßige oder entgeltliche Güterbeförderung. Es gilt auch für damit verbundene Leerfahrten.

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Fahrzeug/FahrtGrundregelHinweis
LKW über 7,5 t zGMVerbotbei geschäftsmäßiger Güterbeförderung
LKW mit AnhängerVerbotunabhängig von 7,5-t-Grenze
Solo-LKW bis 7,5 tnicht nach § 30 Abs. 3weitere Regeln prüfen
Privatfahrt ohne Güterbeförderungnicht automatisch erfasstFahrtzweck dokumentieren
Ausnahmefahrtnur bei erfülltem TatbestandNachweise mitführen

An welchen Feiertagen gilt das Verbot?

Bundesweit nennt die StVO Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, 3. Oktober sowie den ersten und zweiten Weihnachtstag. Fronleichnam, Reformationstag und Allerheiligen gelten nur in den ausdrücklich genannten Bundesländern. Maßgeblich ist der Ort, an dem sich das Fahrzeug während des Verbots befindet.

Welche gesetzlichen Ausnahmen gibt es?

Ausgenommen sind unter anderem bestimmte Transporte frischer Lebensmittel, lebender Bienen sowie Teilstrecken des kombinierten Verkehrs innerhalb gesetzlicher Entfernungsgrenzen. Auch zugehörige Leerfahrten können erfasst sein. Die Ausnahme muss vollständig zum konkreten Gut und Fahrtablauf passen; eine bloße Dringlichkeit genügt nicht.

Ausnahmegenehmigung

Wenn keine gesetzliche Ausnahme greift, kann in begründeten Einzelfällen eine behördliche Ausnahmegenehmigung erforderlich sein. Sie sollte vor Fahrtbeginn vorliegen. Zuständigkeit, Unterlagen und Bearbeitungszeit unterscheiden sich regional.

Prüfliste für die Disposition

  1. Fahrzeugart, zGM, Anhänger und Fahrtzweck feststellen.
  2. Datum und Streckenverlauf je Bundesland prüfen.
  3. Ware und gesetzliche Ausnahme exakt zuordnen.
  4. Nachweise oder Genehmigung bereitstellen.
  5. Fahrverbot im Routing und in der Fahrzeit berücksichtigen.

Häufige Fragen

Gilt das Verbot für Transporter?

Ein Solo-Transporter bis 7,5 t fällt nicht allein wegen einer gewerblichen Lieferung unter diese Vorschrift; Kombinationen mit Anhänger sind gesondert zu prüfen.

Gilt ein Feiertag nur im Feiertags-Bundesland?

Bei regional genannten Feiertagen ja. Der Verlauf durch mehrere Länder muss zeitlich geplant werden.

Ist das Ferienfahrverbot dasselbe?

Nein. Das zusätzliche Ferienreise-Fahrverbot beruht auf einer eigenen Verordnung und gilt saisonal auf bestimmten Strecken.

Quelle: Bundesministerium der Justiz – § 30 StVO. Rechtsstand geprüft am 11.08.2026; keine Rechtsberatung.

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