Ein Diesel-Floater ist eine variable Preiskomponente im Transportvertrag. Sie passt die Frachtkosten an die Entwicklung eines vereinbarten Dieselpreisindexes an. Steigt der Referenzpreis gegenüber dem Basiswert, erhöht sich der Zuschlag; sinkt er, kann sich die Komponente entsprechend reduzieren.
| Vertragswert | Beispiel |
|---|---|
| Referenzquelle | EU Weekly Oil Bulletin, Diesel Deutschland |
| Basispreis | 1,60 €/Liter |
| aktueller Indexpreis | 1,76 €/Liter |
| Dieselanteil an den Frachtkosten | 30 % |
| Aktualisierung | monatlich |
| Rundung/Schwelle | vertraglich festgelegt |
Ohne Referenzquelle, Basiszeitpunkt, Steuerstand, Rhythmus und Rechenregel ist ein „Diesel-Floater“ nicht eindeutig. Die EU-Kommission veröffentlicht im Weekly Oil Bulletin wöchentliche Verbraucherpreise mit und ohne Steuern für die Mitgliedstaaten. Vertragspartner müssen festlegen, welche Datenreihe verwendet wird.
Eine verbreitete, aber nicht universelle Logik lautet:
Diesel-Floater in % = ((aktueller Dieselpreis − Basispreis) / Basispreis) × Dieselanteil × 100
Der so berechnete Prozentsatz wird auf die vereinbarte Nettofracht angewendet. Manche Verträge nutzen Stufen, feste Cent-Bänder oder eine andere Kostenquote. Maßgeblich ist ausschließlich die vereinbarte Formel.
Annahmen: Basispreis 1,60 €/l, Dieselanteil 30 %, Nettofracht 1.000 €.
| Aktueller Preis | Preisänderung | Floater | Betrag |
|---|---|---|---|
| 1,76 €/l | +10 % | +3,0 % | +30 € |
| 1,60 €/l | 0 % | 0,0 % | 0 € |
| 1,44 €/l | −10 % | −3,0 % | −30 € |
Rechnung im ersten Beispiel: (1,76 − 1,60) / 1,60 × 0,30 = 0,03, also 3 %. Bei 1.000 € Nettofracht ergeben sich 30 €.
| Diesel-Floater | Fester Dieselzuschlag |
|---|---|
| verändert sich nach Index/Formel | bleibt bis zur Änderung konstant |
| kann steigen und sinken | wird häufig als fixer Prozent- oder Eurobetrag ausgewiesen |
| benötigt Basis- und Referenzwert | benötigt klare Höhe und Bezugsbasis |
| bildet Preisbewegungen systematisch ab | ist administrativ einfacher |
In der Praxis wird auch ein indexierter Zuschlag häufig kurz Dieselzuschlag genannt. Die Bezeichnung allein verrät die Berechnung nicht.
Wöchentliche Anpassungen reagieren schnell, verursachen aber hohen Abrechnungsaufwand. Monatliche oder quartalsweise Werte glätten Schwankungen. Der Vertrag sollte bestimmen, welcher Veröffentlichungszeitpunkt gilt, ob ein Monatsmittel verwendet wird und ab wann der neue Wert auf Transporte angewendet wird.
Nein. Er ist eine vertragliche Preisregel. Ausgestaltung und Abrechnung müssen vereinbart werden.
Das hängt vom Vertrag ab. Eine symmetrische Formel kann bei sinkenden Preisen zu einer Gutschrift führen; manche Modelle begrenzen die Absenkung.
Üblicherweise nur für die definierte Frachtbasis, nicht automatisch für Maut, Wartezeit oder andere Zusatzleistungen.
Beim Speditionsversand sollte die Komponente im Angebot getrennt und mit Datenstand ausgewiesen sein.
Fachlicher Prüfstand: 10.08.2026. Datenquelle als mögliches Vertragsreferenzmodell: EU-Kommission – Weekly Oil Bulletin. Die Beispiele sind Rechenmodelle, keine aktuellen DAGO-Tarife.